Unsere Leistungen
- Grundpflege
Die Grundpflege ist zum Beispiel die kleine Körperpflege in Form von Teilwaschung des Körpers bis hin zur erweiterten großen Körperpflege in Form von Baden.
Ab dem Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, Sachleistungen von den Pflegekassen für die Unterstützung der Pflege zu erhalten. Die Höhe der zur Verfügung gestellten Beträge variiert je nach Höhe des Pflegegrades.
Wir erstellen mit Ihnen zusammen einen Kostenvoranschlag und schöpfen verschiedene Möglichkeiten aus, um Sie finanziell zu entlasten.
- Verhinderungspflege zur Entlastung Angehöriger
Ihre Liebsten möchten in den Urlaub fahren oder sind aufgrund von Krankheit verhindert?
Kein Problem!
Wir unterstützen Sie in der Zeit und übernehmen die Aufgaben Ihrer Angehörigen. Egal ob Pflege oder Einkaufen, Betreuung oder Haushaltsunterstützung, wir besprechen mit Ihnen umfangreich die benötigte Unterstützung und können die bei Ihnen eingeplante Zeit flexibel vor Ort gestalten.
Für die Verhinderungspflege stehen Ihnen kombiniert mit dem Kurzzeitpflegegeld pro Jahr 3.539 € von der Pflegekasse zur Verfügung. Diese kann für maximal 6 Wochen am Stück beansprucht werden. Alternativ kann der Betrag auch für einen Kurzzeitpflegeplatz verwendet werden.
Unser Pflegedienst übernimmt die Verhinderungspflege in Form von kleineren Unterstützungen im Alltag sowie bei der Grundpflege. Der Umfang der Verhinderungspflege hängt von unseren jeweiligen Kapazitäten ab.
Für eine 24 Stunden Betreuung vermitteln wir gerne an unsere Kooperationspartner.
- Betreuungsleistung
Sie sind alleinstehend und möchten mal aus dem Haus oder möchten einfach nur mal Karten spielen?
Gerne bieten wir Ihnen unsere Betreuung an. Diese Zeit kann individuell gestaltet werden.
Für Betreuungsleistungen stehen Ihnen monatlich 131,00 € zur Verfügung, welche sich bei Nichtgebrauch ansparen und bis zur Mitte nächsten Jahres zum 30.06. individuell genutzt werden kann.
Beispiel: Sie haben im Jahr 2026 keine Betreuung beansprucht, dann haben Sie bis zum 30.06.2027 zusätzlich 2358,00 € zur freien Verfügung plus die monatlichen 131,00 € zusätzlich, welche weiter angespart werden.
- Behandlungspflege
Zur Behandlungspflege zählen Medikamentengabe, Injektionen, Verbände, Kompressionstherapie und vieles mehr.
Sie haben eine Wunde von einer Operation oder benötigen Hilfe bei der Kompressionstherapie?
Sie waren bei Ihrem Hausarzt und er hat Ihnen eine Verordnung für hausärztliche Versorgung ausgestellt, damit man Sie unterstützt und versorgt?
Wir übernehmen gerne die medizinische Versorgung und unterstützen den Haus- oder Facharzt bei Ihrer Behandlung. Rufen Sie uns an und erläutern Sie uns Ihre Behandlungspflege, welche Sie benötigen. Liegt und eine häusliche Verordnung vom Arzt vor und haben die benötigten Kapazitäten, können wir mit der Behandlungspflege beginnen.
Die Behandlungspflege ist unabhängig von einem Pflegegrad, da diese von den Krankenkassen und nicht von den Pflegekassen übernommen werden. Wenn Sie einen Pflegegrad haben und Pflegegeldleistungen erhalten, wird dies nicht von der Krankenkasse berücksichtigt.
Behandlungspflege und Grundpflege sind zwei unterschiedliche Leistungen von zwei unterschiedlichen Kassen.
Zuzahlungen zur Behandlungspflege erfahren Sie von der jeweiligen Krankenkasse und müssen an diese entrichtet werden.
- Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI
Sie haben einen Pflegegrad erhalten und Ihre Pflegekasse schreibt Ihnen, dass Sie einen Pflegedienst kontaktieren sollen? Das ist der ganz normale Vorgang. Die Pflegekassen zahlen Ihnen Pflegegeld aus, damit Sie Ihre Angehörigen für ihre pflegerische Unterstützung entlasten können.
Die Pflegekassen möchten für Ihre Pflege einen Nachweis haben, um weiter das Geld auszuzahlen.
Von Pflegegrad 2 - 5 ist die Beratung 2 Mal im Jahr verpflichtend, bei Pflegegrad 4 - 5 können Sie diese bis zu 4 Mal im Jahr in Anspruch nehmen. Durch diese Beratungseinsätze möchte die Pflegekasse sicher gehen, dass Sie richtig versorgt werden und Sie in Ihrer Pflege nicht allein gelassen werden, falls es Beratungsbedarf gibt.
- Beratung für pflegende Angehörige
Ihre Mutter hatte einen Unfall oder Ihr Vater kommt aus dem Krankenhaus und hat auf einmal einen Pflegegrad und brauch Unterstützung in der Versorgung?
Viele sind in solchen Situationen überfordert und wissen nicht, was sie erwartet. Was ist ein Pflegegrad? Welche Möglichkeiten gibt es? Bin ich auf mich allein gestellt? Wie soll ich Arbeit und Pflege unter einen Hut bekommen?
Viele Fragen, welche sich in solcher Situation fast jeder stellt.
Rufen Sie uns an und machen Sie einen Termin zur kostenlosen Beratung mit uns aus. Wir nehmen Ihnen die Angst vor dem Ungewissen und helfen Ihnen, die neue Situation besser zu verstehen.
Denn jeder fängt mal an.
- Privatleistungen aus unserem Privatkatalog
Für Leistungen, welche nicht mit der Pflegekasse abrechenbar sind, haben wir einen Privatkatalog erstellt.
Dieser beinhaltet unter Anderem:
- Unterstützung bei der Pflegegrad-Einstufung,
- das Medikamentenmanagement,
- Verordungsmanagement,
- Arztbesuche
- Blutdruck- und Blutzuckermessungen
- und viele weitere Leistungen.
Gerne vereinbaren wir auch mit Ihnen individuelle Leistungen und besprechen mit Ihnen die Höhe der Vergütung. Sprechen Sie uns an und wir lassen Ihnen gerne unseren Privatkatalog zukommen.