Die wichtigsten Pflegebegriffe auf einen Blick
Pflegegrade
Seit dem 01. Januar 2017 gibt es 5 Pflegegrade.
Die Pflegegrade werden vom Medizinischen Dienst nach einem Gutachten vergeben. Die Höhe des Pflegegrades ist abhängig von der schwere der physischen und psychischen Einschränkungen durch Krankheit, Alter oder anderen Gründen.
Pflegesach- und Pflegegeldleistungen
Wird ein Pflegegrad vom Medizinischen Dienst festgestellt, kann man sich zwischen Geld- oder Sachleistungen entscheiden. Entscheidet man sich für Geldleistungen, erhält man monatlich das sogenannte Pflegegeld, um damit zum Beispiel seine Angehörigen zu entlasten, wenn diese einen bei der Pflege oder im Haushalt unterstützen.
Entscheidet man sich für die Sachleistung, erhöht sich der Betrag um ca. das doppelte und kann einen Pflegedienst zur Unterstützung beauftragen.
In der Regel wird jedoch die Kombinationsleistung bei der Pflegekasse beantragt.
Übersicht:
Pflegegrade | Geldleistung pro Monat | Sachleistung pro Monat | Verhinder-ungspflege pro Jahr | Entlastungs-leistung pro Monat | Kurzzeitpflege pro Jahr |
1 | - | - | 1612 € | 125 € | 1774 € |
2 | 332 € | 761 € | 1612 € | 125 € | 1774 € |
3 | 573 € | 1432 € | 1612 € | 125 € | 1774 € |
4 | 765 € | 1778 € | 1612 € | 125 € | 1774 € |
5 | 947 € | 2200 € | 1612 € | 125 € | 1774 € |
Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung ist eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Diese muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Wird bei der Beauftragung eines Pflegedienstes die zur Verfügung stehende Sachleistung nicht vollständig benötigt, bekommt der Pflegende den Rest prozentual als Pflegegeld ausgezahlt und verfällt nicht. Dieses steht dann zur freien Verfügung für den Pflegenden selbst oder die pflegenden Angehörigen.
Medizinischer Dienst
Der Medizinische Dienst, kurz MDK, wird von der Pflegekasse beauftragt, einen Pflegegrad anhand eines Gutachtens festzustellen, wenn ein Pflegegrad beantragt wurde. Dieser kündigt sich per Post ein paar Wochen vorher an und nennt einen Zeitraum, wann ein Mitarbeiter bei Ihnen zuhause vorbeikommt.
Der Medizinische Dienst ist nicht nur für die Einstufung Ihres Pflegegrades zuständig.
Einmal im Jahr wird jeder Pflegedienst und jede Pflegeeinrichtung unangemeldet vom MDK besucht und es wird eine Note vergeben, an welcher sich Pflegende und Angehörige orientieren können. Dies kann man mit dem TÜV eines Autos vergleichen.
Unterschied Krankenkasse und Pflegekasse
Jede Person in Deutschland ist krankenversichert und pflegeversichert. Die Krankenkassen haben jeweils ihre eigene Pflegekasse. Sind Sie zum Beispiel bei der AOK krankenversichert und Sie benötigen Hilfe bei der Pflege, ist automatisch die Pflegekasse AOK für Sie zuständig.
Die Krankenkassen übernehmen Kosten wie zum Beispiel Arztbesuche und Behandlungen, Rezepte usw. Eine weitere Krankenkassenleistung ist die Behandlungspflege.
Über die Pflegekasse laufen alle Leistungen, welche mit Pflege und Unterstützung im Alltag in Verbindung gebracht werden. Dazu gehören die Grundpflege, Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und viele mehr.
Behandlungspflege
Die Kosten für die Behandlungspflege wird nach Erteilung der Genehmigung von den Krankenkassen übernommen. Dazu wird die benötigte Verordnung unabhängig von einem Pflegegrad ausgestellt.
Diese Verordnungen können beinhalten;
Kompressionstherapie, Medikamentengabe oder Medikamente stellen, Wundverbände und vieles mehr.
Diese Leistungen werden separat mit der Krankenkasse abgerechnet und haben keinen Einfluss auf die Höhe des Pflegegeldes, welches von der Pflegekasse ausgezahlt wird.
Haben Sie eine Verordnung erhalten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir kümmern uns um das Ausfüllen und den weiteren Ablauf.
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst unterschiedliche Leistungskomplexe. Die häufigsten Leistungskomplexe sind die kleine, große und erweiterte große Körperpflege.
Die kleine Körperpflege umfasst die Teilwaschung von Gesicht, Oberkörper und Genitalbereich. Je nach Wunsch und Möglichkeit kann dies auch selbstständig durchgeführt werden und wir unterstützen bei Wäsche.
Die große Körperpflege beinhaltet die Ganzkörperwäsche in Form von am Waschbecken waschen oder duschen.
Die große erweiterte Körperpflege beschreibt das Vollbad.
Entlastungsleistung / Betreuungsleistung
Für die Betreuung von Pflegenden ab Pflegegrad 1 steht das sogenannte "Betreuungsgeld" zur Verfügung. Dieses beträgt monatlich 125,00 € und kann auch angespart werden. Wird der Betrag nicht oder nur teilweise verwendet, kann dies bis Mitte nächstes Jahr verwendet werden.
Die Betreuung kann individuell gestaltet werden. Ob eine halbe Stunde oder Stunde oder auch zwei. Sprechen Sie uns an und wir passen die Betreuung flexibel an Ihre Wünsche an.
Verhinderungspflege
Ihre Angehörigen wollen verreisen oder sind selbst auf Grund von Krankheit verhindert? Für diese Fälle gibt es die Verhinderungspflege. Die Pflegekasse stellt jährlich 1612,00 € für die Versorgung von Pflegenden zur Verfügung.
Diese Unterstützung muss bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden.
Kurzzeitpflege
Kann die Versorgung von den Angehörigen aus verschiedenen Gründen kurzzeitig nicht erbracht werden, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, Auch nach einem längeren Krankenhausaufenthalt und während den Vorbereitungen im eigenen Haushalt, um die Pflege zu ermöglichen, wird die Kurzzeitpflege gerne genutzt, In einer stationären Einrichtung kann ein Kurzzeitpflegeplatz erfragt werden. Die pflegende Person kann dort nach Absprache für den gewünschten Zeitraum verweilen und wird rund um die Uhr betreut.
Die Unterstützung durch die Pflegekasse wird mit einem Betrag von 1612,00 € jährlich gegeben,